Am 22. Februar 2017 hat der Bundesrat den neuen
Flüssiggas-Artikel 32c der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) genehmigt und auf 1. April 2017 in Kraft gesetzt. Damit ist die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass Flüssiggasanlagen sicher betrieben werden können, indem sie nur durch ausgebildete Installateure erstellt werden dürfen sowie regelmässig durch geprüfte Kontrolleure kontrolliert werden müssen. Für den Zustand der Gas-Installationen sind die Besitzer der Wohnmobile, Camper, Wohnwagen oder Grills verantwortlich.
Als ausgebildeter und amtlich geprüfter Kontrolleur biete ich Gaskontrollen für folgendes an:
Damit Ihre Veranstaltung oder Urlaub zu Land oder Wasser sicher ist.